Mit insgesamt zwei Milliarden Euro will die türkis-grüne Regierung die angeschlagene heimische Bauwirtschaft anschieben. Viele der Elemente des Pakets sind zwar umfangreich, lassen sich aber politisch nicht ganz leicht vermarkten. Der Zuschuss für gemeinnützige Bauträger etwa dürfte dafür sorgen, dass mehr Wohnungen gebaut werden, immerhin investiert der Staat zusätzlich eine Milliarde Euro. Aber bis die ersten Bagger loslegen, werden noch Monate vergehen, und erst einmal werden sich dann nur die Baufirmen über mehr Aufträge freuen dürfen.

Beim geplanten Handwerkerbonus ist das anders, Handwerkerleistungen braucht schließlich fast jeder. Bisher waren die Details der Beantragung des Bonus aber unklar, ein Gesetz ist im Nationalrat in Ausarbeitung, die notwendigen Richtlinien dazu müssen aber vom Wirtschaftsministerium von Martin Kocher (ÖVP) kommen. Wie DER STANDARD erfahren hat, sind diese Vorarbeiten abgeschlossen, und die Richtlinie des Wirtschaftsministeriums steht.

Wer Handwerker engagiert, kann ab Juli Geld vom Staat zurückerhalten.
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Ab 15. Juli soll der Handwerkerbonus beantragt werden können, und zwar online. Möglich sein wird das auf einer eigenen Website, die derzeit zwar noch nicht live ist, es aber bald sein wird. Das Ministerium hat mit der Abwicklung die Buchhaltungsagentur des Bundes beauftragt. Um eine Auftragsflaute zu vermeiden, wird der Antrag rückwirkend möglich sein, und zwar ab 1. März. Online soll die Beantragung recht simpel funktionieren: Name, Adresse und IBAN müssen angegeben werden. Die Handwerkerrechnung muss hochgeladen werden. Zur Identifikation ist die Anmeldung mit der ID-Austria notwendig, oder es muss ein Lichtbildausweis hochgeladen werden. Insgesamt stehen 300 Millionen für den Bonus zur Verfügung.

3.500 Euro über zwei Jahre vom Staat

Einen Handwerkerbonus hat es bereits gegeben, zuletzt vor rund zehn Jahren. Beantragt werden konnte der Bonus damals nur bei Bausparkassen, auf einer zugehörigen Website gab es beim alten Bonus nur die Anträge zum Ausdrucken.

Gefördert werden Anträge mit maximal 2.000 Euro und 20 Prozent der Rechnungssumme. Die Förderung gilt für 2024 und 2025, damit sollen zwei Anträge möglich sein, nach 2.000 Euro heuer nochmals 1.500 Euro im kommenden Jahr. Der Antrag wird pro Person gestellt, der Deckel gilt aber pro Haushalt. Es können auch mehrere kleinere Rechnungen zu einer zusammengefasst werden. Untergrenze bei Anträgen ist 50 Euro.

Wie bereits bekannt war, ist die Anwendung breit: Von den neuen Fliesen auf der Terrasse über die Sanierung der Fassade bis hin zur neuen Farbe in den Kinderzimmern sind Handwerker- und Renovierungsarbeiten bezuschussbar. Auch Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit dem Hausbau sind laut Richtlinie förderbar.

Sanierungsbonus wiederbelebt

Der Bonus kann mit anderen Förderungen wie dem Sanierungscheck vom Klimaministerium nicht kombiniert werden. Wie erfolgen die Kontrollen? Die Anträge sollen auf Plausibilität überprüft werden. Zudem sind stichprobenartige Überprüfungen möglich, ob die abgerechneten Leistungen tatsächlich erbracht wurden.

Die Regierung erhofft sich, mit der Wiederbelebung des Sanierungsbonus zusätzliche Aufträge für das Baunebengewerbe zu lukrieren. Es ist der wichtigste Teil der Baubranche, was Beschäftigung betrifft. Verspätet, aber doch sind auch hier die Umsätze eingebrochen. Natürlich sind auch erhebliche Mitnahmeeffekte zu erwarten beim Bonus, weil sich viele Menschen Arbeiten fördern lassen, die sie ohnehin vornehmen wollten. Im Idealfall verleitet der Bonus aber Haushalte dazu, geplante Sanierungsleistungen vorzuziehen, was der Bauwirtschaft helfen soll. (András Szigetvari, 16.4.2024)